Wie wird man Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

~ Anonymous
Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine entsprechende Berufsausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister. Weiterhin ist eine Berufserfahrung von zwei Jahren und eine Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich. Diese Zusatzausbildung wird in mehreren, insgesamt sechs Wochen umfassenden Lehrgängen, unter anderem von den Berufsgenossenschaften, angeboten.
 
Lediglich Absolventinnen und Absolventen von Ingenieurstudiengängen der Fachrichtung Sicherheitstechnik, die den Titel Sicherheitsingenieur/in tragen dürfen, können gemäß DGUV-Vorschrift 2 ohne zusätzliche Qualifikationen bereits nach einem Jahr Berufspraxis zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.
 
Wie ist der Ausbildungslehrgang aufgebaut?
 
Die Ausbildungsstufen I (Grundlagen) und II (Vertiefung) werden durch die Lernfelder 1 bis 5 abgedeckt. Die Ausbildungsstufe III (Branchenspezifik des jeweiligen Unfallversicherungsträgers) entspricht dem Lernfeld 6. Der Ausbildungslehrgang ist erst nach erfolgreichem Abschluss aller drei Ausbildungsstufen beendet.
 
Ein wesentliches Merkmal des Ausbildungslehrganges ist der Wechsel zwischen Seminar (SEM), selbstorganisierter Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA) in verschiedenen Lernfeldern, mit aufeinander aufbauenden Lernerfolgskontrollen (LEK).
 
Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und Aufgaben einer Sifa
Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation
Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung
Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
Lernfeld 6: Branchenspezifischer Teil
 
Quelle: baua, IAG, IHK Rhein-Neckar

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