Wo finde ich meine Ausschreibungen?

1. Anmelden
2. Mein Konto
3. Meine Anfragen
4. Anfrage auswählen und auf "Details"

Wie buche ich als registrierter Experte einen weiteren 100 km Radius kostenpflichtig hinzu?

Senden Sie uns Ihren Wunsch per E-Mail an die info(at)sigeko-in-der-region.de und wir verbuchen Ihre Bestellung und schalten die gewünschte Region in Kürze frei. Nach Freischaltung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail und Ihr neuer monatlicher Gesamtbetrag wird verrechnet.

Nutzen Sie für Ihre Bestellung per E-Mail gerne unser Textmuster:

Liebes Team von SIGEKO IN DER REGION,

hiermit bestelle ich folgende Region(en):

- 100 km Radius um: Postleitzahl, Ort zu je 19,- € zzgl. MwSt pro Monat
- 100 km Radius um: Postleitzahl, Ort zu je 19,- € zzgl. MwSt pro Monat

Wie kann ich einen 100 km Radius bestimmen?

1. Seien Sie sich im Klaren, in welcher Region Sie tätig sein möchten
2. Gehen Sie auf https://www.calcmaps.com/de/map-radius/
3. Geben Sie in die Suchleiste die Postleitzahl und den Ort vom Mittelpunkt Ihres gewünschten Tätigkeitsradius ein, z. B. 91056 Erlangen und klicken Sie auf "Suche"
4. Klicken Sie auf "Radius KM"
5. Wählen Sie "100 km" aus
6. Sehen Sie sich Ihren Radius genau an
7. Wenn der gewählte Radius Ihren Tätigkeitsbereich abdeckt, geben Sie bitte die gewählte Postleitzahl, den Ort und eine beliebige Straße im Mittelpunkt des Radius bei Ihrer Registrierung an. Sollten Sie weitere Regionen benötigen, können Sie beliebig weitere Regionen hinzubuchen.

(Als bestehender Experte senden Sie uns bitte Ihre Bestellung per E-Mail an info(at)sigeko-in-der-region.de)

Warum ist die Eingabe der Ausschreibungen kostenlos?

Wir verzichten bewusst auf finanzielle Barrieren, um für alle Auftraggeber eine attraktive Alternative zur aufwendigen Suche nach qualifizierten Experten zu sein. Egal ob Großunternehmen oder "Häuslebauer".

Doch auch unsere registrierten Experten profitieren hiervon: Durch die kostenlose Ausschreibungseingabe können wir eine große Bandbreite an regionalen Projekten anbieten.

Hinweis: Wir vermitteln Original-Angebotsanfragen unserer Auftraggeber - keine Duplikate oder Kopien von fremden Ausschreibungsverzeichnissen!

Wie gebe ich eine Ausschreibung ein?

1. Klicken Sie auf „Ausschreibung eingeben“.

2. Wählen Sie die Leistung, die für Sie erbracht werden soll. 

Sie haben die Wahl zwischen: SiGeKo, Fachkraft für Arbeitssicherheit & weiteren betrieblichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Befähigte Personen, Leistungen im Bereich Gefahrstoffe, Seminare/Schulungen und sonstiges.

3. Geben Sie die Adresse des Ortes. an dem die Leistung erbracht werden soll, ein.

4. Beschreiben Sie Ihr Projekt und geben Sie ein Startdatum an. Falls vorhanden, können Sie Dateien wie Baupläne, etc. beifügen.

5. Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und klicken auf „Jetzt Ausschreibung abschicken“.

Wie erhalte ich als Experte meine Anfragen?

Sobald eine Ausschreibung in Ihren gewählten Radius fällt, werden Sie per E-Mail darüber benachrichtigt. Loggen Sie sich anschließend in Ihr Profil ein, um die detaillierte Ausschreibung ansehen zu können und ein Angebot für unseren Auftraggeber zu erstellen.

Auf einen Blick:

  1. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein
  2. Klicken Sie auf "Mein Konto"
  3. Klicken Sie auf "Meine Anfragen"
  4. Klicken Sie auf die Anfrage, zu der Sie ein Angebot abgeben wollen!
Was ist ein Experte?

Unsere Experten sind Dienstleister im Bereich Arbeitsschutz. Hierbei handelt es sich um Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gefahrstoffkoordinatoren, Befähigte Personen, Seminarleiter und viele mehr! 

 

Verschaffen Sie sich hier selbst einen Überblick über die Vielfalt unserer Experten: https://www.sigeko-in-der-region.de/experten

Was ist ein Auftraggeber?

Unsere Auftraggeber sind Projektentwickler, öffentliche und private Bauherren, Generalunternehmer, Architekten und viele mehr! 

 

Verschaffen Sie sich hier selbst einen Überblick über die Vielfalt unserer Auftraggeber: https://www.sigeko-in-der-region.de/auftraggeber

Was ist ein Supporter?

Supporter sind Unternehmen außerhalb des Bereiches Arbeitsschutz, welche jedoch das Konzept unseres Marktplatzes durch ihre Mitgliedschaft unterstützen möchten und durch ihren eigenen Showroom (Profil) und der Möglichkeit, Blogbeiträge zu verfassen, ihre Reichweite erhöhen.

 

Verschaffen Sie sich hier selbst einen Überblick über die Vielfalt unserer Supporter: https://www.sigeko-in-der-region.de/supporter

Wie viel kostet eine Mitgliedschaft?

Bei SIGEKO IN DER REGION gibt es unterschiedliche Preismodelle.

 

Die Gold-Partnerschaft als Experte, Auftraggeber und Supporter kostet 19,- €/Monat zzgl. MwSt. 

 

Als Experte hat man jedoch noch die Möglichkeit, neben dem ersten Radius rund um den Firmensitz weitere 100 km-Radien kostenpflichtig hinzuzufügen. Jeder weitere Radius kostet 19,- € netto/Monat. Das heißt, der monatliche Beitrag als Platin-Experte hängt davon ab, wie viele Regionen Sie kaufen.

 

Beispiel 1 Platin Partner: 19,- € netto für Region um den Firmensitz + 100 km-Region zu 19,- € netto = 38,- € netto/Monat 

 

Beispiel 2 Platin Partner: 19,- € netto für Region um den Firmensitz + 100 km-Region zu 19,- € netto + 100 km-Region zu 19,- € netto = 57,- € netto/Monat 

 

Eine generelle deutschlandweite Freischaltung ist derzeit nicht möglich. Sie können aber Ihren Radius weitestgehend auf ganz Deutschland erweitern, indem Sie einzelne Radien hinzukaufen.

 

Hier erfahren Sie mehr über unsere Preismodelle.

Was ist der Unterschied zwischen einer Gold- und einer Platin-Partnerschaft?

Bei einer Gold-Mitgliedschaft erhalten Sie folgende Vorteile:

  • Eigene Präsentation in Ihrem Showroom (Profil)
  • Anfragen-Matching im 100 km Radius um Ihren Firmensitz
  • Möglichkeit in Blogbeiträgen für Produkte und Dienstleistungen zu werben / Fachwissen zu teilen
  • Backlink zur eigenen Firmenwebsite
  • Mit Partner-Label »Gold Experte« werben
  • Einfach lukrative Aufträge an Land ziehen
  • Einsparung kostspieliger Akquiseanstrengungen

 

Bei einer Platin-Mitgliedschaft erhalten Sie alle Vorteile eines Gold-Partners, und zusätzlich:

  • Zum ersten 100 km Radius mindestens ein zusätzlicher 100 km Radius nach Wahl (weitere 100 km Radien auch später zubuchbar)
  • Möglichkeit, mit Partner-Label »Platin Experte« zu werben
Wie erhalte ich deutschlandweit Aufträge?

Eine generelle deutschlandweite Freischaltung ist derzeit nicht möglich. Sie können aber Ihren Radius weitestgehend auf ganz Deutschland erweitern, indem Sie einzelne Radien zu je 19,- € netto/Monat hinzukaufen.

Was ist der Expertenblog?

In unserem Blog finden Sie nützliches Wissen und Informationen rund um die Themen SiGeKo und Arbeitsschutz.

Auch Sie haben die Möglichkeit in Blogbeiträgen für Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen zu werben und Ihr Fachwissen mit der Welt zu teilen. Ebenfalls bietet sich ein Blogbeitrag perfekt für die Setzung eines Backlinks zu Ihrer eigenen Firmenwebseite, die den Traffic auf Ihrer Webseite sichtlich erhöht.

Wie erfolgt eine Existenzgründung mit SiGeKo in der Region?

Mit der Unterstützung von SIGEKO IN DER REGION können Existenzgründer durch die Teilnahme an der Ausschreibungsbörse sofort mit der aktiven Akquise beginnen! Fällt ein Projekt in den selbst gewählten Radius eines Experten, wird dieser in Echtzeit per E-Mail benachrichtigt. Der Experte kann anschließend selbst entscheiden, ob er ein Angebot abgeben möchte oder nicht. 

 

Als GOLD-Experte erhalten Sie Zugriff auf Ausschreibungen unserer über 300 zufriedenen Stammkunden im Umkreis von 100 km um Ihren Firmensitz. Mit der PLATIN-Partnerschaft erweitert sich der Radius auf Bauvorhaben um weiteren 100 km. Es können immer wieder neue 100 km-Radien erworben werden.

 

Mit der eigenen Ausgestaltung des Showrooms (Profil) haben sowohl Gold-, als auch Platin-Partner die Möglichkeit, ihr Unternehmen zu präsentieren. Dies ist wichtig, um unseren Auftraggebern schnell ein genaues Bild der Leistungen und Kompetenzen des eigenen Unternehmens zu verschaffen. Neben der persönlichen Beschreibung besteht hier die Möglichkeit das Logo, das Leistungsspektrum, die Fachkompetenzen mit entsprechenden Nachweisen und seine Referenzen anzugeben. SIGEKO IN DER REGION nutzt die bereitgestellten Daten anschließend, um das jeweilige Unternehmen auf Instagram, Facebook und YouTube zu präsentieren.

 

Regelmäßig Blogbeiträge zu verfassen, lohnt sich ebenfalls. Denn diese Beiträge nutzen wir für interessante Beiträge mit passender Grafik auf Instagram, Facebook und Co. Selbstverständlich wird das Profil oder die Webseite des Verfassers verlinkt bzw. namentlich erwähnt. Zusätzlich werden die Inhalte der Beiträge zu YouTube-Videos und Podcast Folgen verarbeitet. Auch hier, mit namentlicher Erwähnung des Verfassers.

 

Das Prinzip von SIGEKO IN DER REGION bringt somit viele Vorteile für Newcomer:

- Sofortzugriff auf individuell für das Unternehmen gefilterte Ausschreibungen

- Möglichkeit der zusätzlichen Präsentation des eigenen Unternehmens via Showroom (Profil)

- Regelmäßige, inhaltlich hochwertige, Werbung für das eigene Unternehmen auf unseren Social-Media-Kanälen

Was bedeutet SiGeKo?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird vom Bauherrn auf Baustellen bestellt, wenn dort Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) tätig sind.

 

Gemäß §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der SiGe-Koordinator während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Dazu gehört die Festlegung, Koordinierung und Überprüfung der erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Bestellung eines geeigneten Koordinators entbindet den Bauherrn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung, die Vorgaben der BaustellV zu erfüllen (§3 Abs. 1a BaustellV).

Wann braucht man einen SiGeKo?

In der Baustellenverordnung ist festgelegt, dass ein SiGeKo vom Bauherrn bestellt wird, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf einer Baustelle tätig werden.

Es gibt also keine bestimmte Anzahl an arbeitenden Personen auf einer Baustelle, an der sich orientiert wird, wie oft angenommen.

 

Auf unserem Instagram Profil finden Sie hierzu ein gutes Beispiel: https://www.instagram.com/p/C5iII9dP3A9/?img_index=3

Was macht ein SiGeKo in der Planungsphase?

In der Planungsphase wiegt der SiGeKo im Wesentlichen die zu erwartenden Gefahren und Risiken der Baustelle ab, berät die Bauleitung hinsichtlich Lösungen und erstellt auf Grundlage der analysierten Daten den sogenannten „SiGe-Plan“.

Achtung, Verwechslungsgefahr⚠️

❌ Mit der Planungsphase sind nicht bauplanerische Tätigkeiten gemeint, wie beispielsweise die Arbeiten eines Architekten.

✅ Es handelt sich hierbei rein um die beschriebenen Tätigkeiten nach RAB 30!
 

Hier ist eine Übersicht der einzelnen Tätigkeiten:
  • Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten.
  • Ausarbeiten eines SiGe-Plans auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse.
  • Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten.
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen.
  • Festlegen von Meldepflichten an den SiGeKo.
  • Erstellen einer Unterlage nach Baustellenverordnung für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
  • Erstellen der Vorankündigung.
Was macht ein SiGeKo in der Ausführungsphase?

Der SiGeKo begibt sich regelmäßig auf die Baustelle, um die Einhaltung der in der Planungsphase ausgearbeiteten Maßnahmen zu kontrollieren.

Werden die notwendigen Maßnahmen nicht eingehalten, weist der SiGeKo die entsprechende Firma darauf hin. Sollte die Einhaltung der Maßnahmen nicht möglich sein, zum Beispiel bei einer nicht vorhandener Absturzsicherung, die erst zur Baustelle transportiert werden müsste und anschließend aufgebaut wird, kann es sein, dass die Arbeiten unterbrochen werden müssen und erst fortgeführt werden dürfen, wenn kein Gefahrenzustand mehr besteht.
 

 

Hier ist eine Übersicht der einzelnen Tätigkeiten:
  • Fortlaufende Kontrolle der Einhaltung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) durch alle Beteiligten.
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten.
  • Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen.
  • Organisieren / koordinieren der Zusammenarbeit der Unternehmen im Rahmen von Baustellenbesprechungen.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Bauausführenden und deren Koordination.
  • Anpassung des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.
Was ist ein SiGe-Plan?

Ein SiGe-Plan ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) für Bauprojekte erstellt werden muss. Er dient dazu, allen am Bau Beteiligten die Sicherheitsanforderungen für die auszuführenden Arbeiten verständlich zu machen. 

 

Der SiGe-Plan enthält eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Gefahren sowie Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken während der Bauausführung. Inhalt und Form von SiGe-Plänen konkretisiert die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31 (RAB 31).

 

Der Koordinator muss nach § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung in der Planungsphase einen SiGe-Plan ausarbeiten und ihn in der Ausführungsphase fortschreiben.

 

Der SiGe-Plan gibt den am Bau beteiligten Personen einen klaren Überblick darüber, wie die Arbeiten sowohl räumlich als auch zeitlich strukturiert sind. Zudem enthält er Informationen zu den festgelegten Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten sowie zu den relevanten Arbeitsschutzbestimmungen.

Was ist der Unterschied zwischen Sifa und Fasi?

Möglicherweise erinnern sich einige von Ihnen noch an den alten Begriff "Fasi" als Abkürzung für "Fachkraft für Arbeitssicherheit". Diese Bezeichnung ist mittlerweile falsch. Die korrekte Abkürzung lautet nun "Sifa".

Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, dass nun die Abkürzung "Sifa" für die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" verwendet wird.

Obwohl „Sifa“ im ersten Moment nicht wirklich nach „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ klingt, sollten die Abkürzungen "FASI" oder "Fasi" in diesem Zusammenhang nicht mehr verwendet werden. Die Abkürzung FASI wird bereits für die "Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V." verwendet.

Welches umfangreiche Leistungsspektrum decken unsere SiGeKo- und Arbeitsschutzexperten ab?
Effizienter Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sind in einer immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt elementar.
Nachfolgende Dienstleistungen können Sie über unseren Online-Marktplatz gerne anfragen:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellenV und RAB 30, aber auch:

Sachkundige Koordination nach DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister, Sicherheitstechniker) zur rechtssicheren Umsetzung von § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
Regelbetreuung für Betriebe nach DGUV Vorschrift 2
Durchführung von sicherheitstechnischen Unterweisungen der Mitarbeiter, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragten 
Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV/ASR V3)
Erstellen und Fortschreiben von Betriebs-, Biostoff- und Gefahrstoffanweisungen
Erstellung von Katastern: Lärm, Licht, Gefahrstoffe, Betriebsmittel, Recht
Erstellen von Flucht- und Rettungswegepläne auf Baustellen
Erstellen einer Baustellenordnung
Erstellen von Sicherheitskonzepten
Erstellen von Hygienekonzepten
Stellung von HSE-Manager, Betriebsärzten, Brandschutzexperten und Gerüstbaukoordinatoren
Stellung von Verkehrskoordinatoren nach MVAS 99 und RSA 21
Unfalluntersuchungen mit unterstützender Ableitung von Maßnahmen
Dokumentation Ihres Bauvorhabens mit hochwertigem Bildmaterial: Professionelle Fotos für Lagepläne, Beweissicherung, Visualisierungen usw. Erstellung hochwertiger Industriefotos für Webseiten und Drucksachen. Beeindruckende Perspektiven und Übersichten aus der Luft mit einer professionellen Flugdrohne. Hochauflösende Bilder von schlecht zugänglichen Bereichen wie z. B. Dachflächen, Tragwerken, hochgelegene technische Anlagen etc.

Schulung zum Thema Arbeitsstellensicherung nach RSA21 & MVAS 99
Durchführung und Prüfung von SCC Ausbildungen gem. Dok 016, 017, 018
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer ("Staplerschein") nach DGUV Grundsatz 308-001
Ausbildung von Bedienern von Flurförderzeugen nach DGUV Vorschrift 68
Ausbildung zum Kranführer ("Kranschein") gemäß DGUV Vorschrift 52 und 54 und der DGUV Regel 100-500
Ausbildung von Bediener von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008
Ausbildung von Erdbaumaschinenführer gemäß DGUV Regel 100-500
Ausbildung zum Umweltschutzbeauftragten
Ausbildung zum Umweltschutzmanager
Ausbildung zum Ersthelfer & Auffrischung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer & Auffrischung
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Ausbildung zum Evakuierungshelfer & Auffrischung
Löschtrainings

Überwachung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524/DGUV 101-004 (BGR 128) 
Überwachung von Arbeiten beim Umgang mit Asbest nach TRGS 519
Stellung von Sicherheitsposten (Fachpersonal bei gefährlichen Arbeiten)
Stellung Gasschutzleiter, Unterweisung gem. DGUV Regel 112-990
Befähigter zum Prüfen von Kinderspielplätzen nach DIN SPEC 79161 - Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz
(Beratung bei der Planung Ihrer Spielplatzanlage, visuelle & operative Prüfung der Spielgeräte, Vorschläge zur Mängelbeseitigung, Mitarbeiterschulungen)

Befähigter zum Prüfen von kraftbetriebenen Fenstern und Türen
Befähigter zum Prüfen von Anschlägen und Hebemittel
Befähigte Person und Schulungen im Gerüstbau
Befähigter zum Prüfen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Befähigter zum Prüfen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Fachkunde für Lärmimmissionsmessungen
Fachkunde für die Prüfung und Beurteilung von Beleuchtungsanlagen
Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und 4
Prüfung von Containern, Behältern und Pressen der Entsorgungswirtschaft
Regalinspektionen und Prüfung von Regalanlagen gemäß den Vorgaben der Norm EN DIN 15635
Prüfung von Verladerampen
Sachkundiger für Feststellanlagen
Prüfung von Feuerlöscher und Löschwassertechnik (Steigleitungen / Wandhydranten)
Fachkraft für Rauchwarnmelder (regelmäßige Prüfung der Rauchwarnmelder)
Sachkundiger für Rauch- und Brandschutztüren und Tore
Prüfung von Steigleitern, Leitern und Tritte
Sachverständiger für die Thematik "Nässe, Feuchte, organischer Befall, Raumklima" zur Ursachenerforschung
Durchführen von Wartungsbegehungen in der Instandhaltung
Untersuchung von Arbeitsunfällen, Zusammenfassen der Untersuchungsergebnisse und Definition von Korrekturmaßnahmen

Strahlenschutzbeauftragter nach § 15 StrlSchV
Externe Strahlenschutzfachkräfte
Beratung & Betreuung im Strahlenschutz
Überwachung der Einhaltung aller Schutzbestimmungen von Strahlenschutzgesetz und -verordnung
Organisation von betrieblichen Strahlenschutzmaßnahmen
Überwachung der Strahlenexposition
Sicherstellung der Einhaltung von Grenzwerten
Sachkundiger zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002

Fachkraft für Explosionsschutz - ExFa
Externer Explosionsschutzbeauftragter
Beratung & Betreuung im Explosionsschutz
Aufbau eines Explosionsschutzmanagements
Erstellen & Fortschreiben von Explosionsschutzdokumenten
Erstellung von CE-Konformitätserklärungen
Festlegen von Explosionsschutzzonen

Ermittlung, Bewertung, Einführung von Maßnahmen gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Ermitteln und Analyse der Umgebungseinflüsse am Arbeitsplatz
Safety Coaching und moderierte Workshops
Einführung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
Unterstützung im betrieblichen Gesundheitsmanagement

Erstellen von Gefahrstoffkataster/-verzeichnis im Rahmen des Gefahrstoffmanagements
Sicherheitsdatenblätter und Explosionsschutzdokumente sammeln / archivieren, Schutzstufen ermitteln, PSA auswählen
Sicherheitstechnische Betreuung bei Anlagenrevisionen
Abstimmung und Konzeption von projektspezifischen Alarmplänen, Notfall- und Rettungskonzepten
Erstellung von Arbeitsplänen zur Vorlage bei den zuständigen Landesämtern für Arbeitsschutz
Abfallbeauftragter / Betriebsbeauftragter für Abfall
Abstimmung und Konzeption von projektspezifischen Freigabeverfahren und Erlaubnisscheinverfahren, ggf. Anpassung vorhandener Prozesse in Abstimmung mit den Beteiligten
Sicherheitstechnische Begleitung und Beratung bei Ausschreibung, Vergabe und Bauvertragsunterlagen
Erstellung und Fortschreibung von Flucht- und Rettungsplänen für die einzelnen Bauphasen
Erstellung von Baustelleneinrichtungsplänen

Ausschreibung / Erstellung von LV´ s bzgl. der Schadstoffsanierung

Erstellung von Arbeits- und Sicherheitsplänen
Erstellung von Schadstoffgutachten
Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungen hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen

Beraten, planen und koordinieren des Ausbaus von Schadstoffen, wie z.B. Asbest, KMF (alte Mineralwolle) und VOC (flüchtige und organische Verbindungen):
TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“
TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“
TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“
Biostoffverordnung (z.B. Taubenkot, Schimmelpilze)

Prüfung von Bauvorhaben aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht
Organisation und Durchführung von regelmäßigen Kurzunterweisungen (Toolboxmeetings) und besonderen Schwerpunktaktionen
Unterstützung bei der Erstellung von Rettungskonzepten, Montageanweisungen, Abbruchanweisungen und weiterer projektspezifisch geforderter Arbeitsschutzdokumentation.
Stellungnahmen zum baulichen Arbeitsschutz
Beratung bei der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und den Technische Regeln (ASR)

Beratung und Stellung von Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003
Beratung & Betreuung im vorbeugenden Brandschutz
Mitwirkung bei der Ermittlung der Brand- und Explosionsgefahren
Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Brand- und Explosionsrisiken
Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzordnungen gem. DIN 14096
Beratung bei der Umsetzung behördlicher Vorgaben und Anforderungen der Feuerversicherer
Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen
Mitwirkung bei Erstellung und Umsetzung des betriebseigenen Brandschutzkonzeptes
Teilnahme an Begehungen
Meldung von Mängeln und Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung
Unterstützung des Unternehmers und der betrieblichen Führungskräfte bei erstmaligen oder regelmäßigen Brandschutzaudits
Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei der Entwicklung oder Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
Mitwirkung beim Aufbau einer Brand- und Arbeitsschutzorganisation
Erstellung einer Brandschutzordnung
Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutzplänen bei Neu- und Umbauten
Stellungnahmen zu besonderen Sachverhalten, wie z.B. bauliche Erfordernisse
Erstellung/Aktualisierung von Flucht- und Rettungswegeplänen
Erstellung/Aktualisierung von Evakuierungs-/Gefahrenabwehrplänen
Erstellung/Aktualisierung von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten
Erstellung/Aktualisierung von Rettungskonzepten

Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen, wie z. B. OSHAS 18001, SCC (Safety Certified Contractors), ISO 450001
Auswahl des Arbeitsschutz Management Systems
Konzept, Implementierung, Vor-Auditierung
Begleitung bei der Zertifizierung
Vorbereitung auf die Rezertifizierung
Schulung von Mitarbeitern und Führungskräfte
Durchführung und Protokollierung von Begehungen

Aufbau- und Entwicklung von BGM-Strukturen (Betriebliches Gesundheitsmanagement)

Analyse von Arbeitsschutzabläufen und individuelle Ergonomiebeurteilungen (Leitmerkmalmethoden) im Unternehmen und auf Baustellen
Mitwirkung bei der Auswahl und Einführung neuer Arbeitsverfahren- und Arbeitsstoffen
Anwendung von Gesetzen, Normen, Richtlinien
Mitwirkung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
Sicherheits- und Konformitäts-Checks
Auditierung von arbeitsschutzbezogenen Prozessen und Strukturen
Standort-Audits für bundesweit verortete Unternehmen
Prozesse und Strukturen hinsichtlich Ihrer Betreiberverantwortung
Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
Fremdfirmenmanagement
Veränderungs- und Interimsmanagement

Software as a Service für die Organisation von Arbeitsschutz und Maßnahmensteuerung
Software für Dokumentationen im Arbeitsschutz. Gefährdungsbeurteilung - Maßnahmensteuerung - Betriebsanweisung - Checklisten/Begehung