Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Was ist ein SiGeKo? SiGeKo auf der Baustelle

SiGeKo, SiGe-Koordinator, Sicherheitkoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator oder auch Baustellenkoordinator. Viele Namen, jedoch nur eine Bedeutung: Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, ist eine Person, die für die Organisation und Überwachung des Arbeitsschutzes auf Baustellen verantwortlich ist. Er berät und unterstützt den Bauherrn sowie alle beteiligten Unternehmen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen. 

Was sind die Aufgaben eines SiGeKo?

Die Aufgaben eines Sicherheitskoordinators

Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sorgt dafür, dass auf Baustellen mit mehreren Unternehmen alle notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz frühzeitig erkannt, geplant und kontrolliert werden. Er dient als Schnittstelle zwischen Planung, Ausführung und allen beteiligten Gewerken – mit dem Ziel, Unfälle zu vermeiden und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

 

Der SiGeKo arbeitet eng mit Bauherren, Bauleitern, Auftragnehmern und weiteren Projektbeteiligten zusammen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen fachgerecht umgesetzt werden. Er nimmt an Baubesprechungen teil, führt Sicherheitsunterweisungen durch, kontrolliert die Baustelle regelmäßig auf potenzielle Gefährdungen und dokumentiert relevante Feststellungen.

 

Zu den zentralen Aufgaben des SiGeKo zählen unter anderem:

  • Erstellen und Anpassen des SiGe-Plans

  • Koordinieren der Schutzmaßnahmen bei gleichzeitigen Tätigkeiten mehrerer Unternehmen

  • Überwachen der Umsetzung vor Ort durch regelmäßige Baustellenkontrollen (SiGe-Begehungen)

  • Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Risikominimierung, wenn Gefahren erkannt werden

 

Durch seine ganzheitliche Koordination trägt der Sicherheitskoordinator dazu bei, die Gefahr von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden auf Baustellen deutlich zu reduzieren – und sorgt gleichzeitig für Rechtssicherheit beim Bauherrn.

SiGeKo-Aufgaben in der Planungsphase:

Was macht der SiGeKo in der Planungsphase?

Bereits in der Planung wird der Grundstein für ein sicheres Bauvorhaben gelegt. Der SiGeKo analysiert die Vorplanung, Entwurfs- und Werkplanung auf sicherheitsrelevante Risiken und Gesundheitsschutzaspekte. Auf Grundlage dieser Analyse entwickelt er gezielte Lösungsmöglichkeiten zur Gefahrenvermeidung.

 

Zu seinen typischen Aufgaben in der Planungsphase zählen:

  • Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung der Baustelle auf Sicherheitsrisiken und Aufzeigen von Lösungen
  • Erstellen der Vorankündigung bei der zuständigen Behörde gemäß Baustellenverordnung
  • Ausarbeitung eines maßgeschneiderten SiGe-Plans, basierend auf den identifizierten Risiken
  • Ermittlung von Wechselwirkungen zwischen Bautätigkeiten (z. B. bei Umbauten im laufenden Betrieb)
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen, z. B. für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Festlegen von Meldepflichten und Zuständigkeiten für sicherheitsrelevante Informationen an den SiGeKo
  • Erstellung einer Unterlage gemäß Baustellenverordnung, die die spätere sichere Durchführung von Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten sicherstellt. Diese Unterlage wird im Volksmund "Unterlage für spätere Arbeiten" genannt.

 

Zusätzlich berät der SiGeKo die Bauleitung bereits vor Baubeginn zu allen Anliegen zum Thema Baustellensicherheit.

SiGeKo-Aufgaben in der Ausführungsphase:

Welche Aufgaben übernimmt der SiGeKo in der Ausführungsphase?

Während der Ausführungsphase (Bauphase) ist der SiGeKo regelmäßig auf der Baustelle, um die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und bei Bedarf einzugreifen. Sein Ziel: einen reibungslosen und sicheren Ablauf trotz paralleler Arbeiten verschiedener Unternehmen sicherzustellen.

 

Zu seinen Aufgaben in der Ausführungsphase zählen:

  • Fortlaufende Kontrolle, ob alle Beteiligten den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) einhalten
  • Anpassung des SiGe-Plans, falls sich relevante Änderungen im Bauablauf oder bei den Risiken ergeben
  • Sicherstellung der Absicherung der Baustelle gegenüber laufenden betrieblichen Tätigkeiten (z. B. bei Aufstockung eines Büros oder dem Anbau einer neuen Lagerhalle) sowie gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit (z. B. Fußgänger, Nachbarschaft, etc.)
  • Veranlassen geeigneter Maßnahmen, wenn Gefahren auftreten oder Sicherheitsmängel erkennbar sind
  • Einschreiten bei akuten Gefährdungen und sofortige Einleitung von Gegenmaßnahmen
  • Organisation und Koordination der Zusammenarbeit aller Unternehmer – u. a. durch regelmäßige Sicherheitsbegehungen (SiGe-Begehung und Baustellenbesprechungen)
  • Überwachung der ordnungsgemäßen der Arbeitsverfahren, insbesondere bei gefährlichen Tätigkeiten (z. B. Entsorgung von Asbest, Arbeiten im Tunnelbau) und deren Koordination mit den anderen Gewerken
  • Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorkommnisse und Kommunikation mit dem Bauherrn und weiteren Projektbeteiligten

 

Der SiGeKo trägt maßgeblich dazu bei, dass die gesetzlichen Anforderungen auf der Baustelle eingehalten und Sicherheitslücken frühzeitig geschlossen werden. Seine Anwesenheit wirkt präventiv – und kann im Ernstfall entscheidend sein.

Wann muss ein SiGeKo beauftragt werden?

Laut Baustellenverordnung (BaustellV § 3) ist ein SiGeKo immer dann erforderlich, wenn: 

  • mehrere Unternehmen
  • gleichzeitig oder nacheinander
  • auf der Baustelle arbeiten

 

Ein Sicherheitskoordinator muss also schon beauftragt werden, wenn Sie mindestens zwei verschiedene Gewerke (z. B. Trockenbau und Dachdecker) beauftragen, selbst wenn diese nicht gleichzeitig auf Ihrer Baustelle tätig sind!

Wer beauftragt den SiGeKo?

Der SiGeKo wird vom Bauherrn bestellt. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, frühzeitig – idealerweise bereits während der Entwurfsphase – einen geeigneten Sicherheitskoordinator zu beauftragen. Die Bestellung kann intern (bei entsprechender Qualifikation) oder extern erfolgen.

SiGeKo Kosten:

Was kostet ein SiGeKo?

Die Kosten richten sich nach:

  • Projektgröße 

  • Gefährdungslage 

  • Betreuungsaufwand

  • Bauzeit

 

Typische Preisspanne:

  • Einfamilienhaus (Neubau): Vergütung zwischen 1.500 und 2.000 €

  • Mittelgroße Logistikhalle: Vergütung ca. 5.000 €

  • Große Wohnanlage: Vergütung ca. 15.000 €

  • Renovierung und Sanierung: Vergütung 1.500 € bis 5.000 €

  • Gewerbeimmobilien (z. B. Bürogebäude, Lagerhallen): Vergütung etwa 6.000 € bis 12.000 €, bei komplexeren Gebäuden deutlich teurer

  • Große Industrieprojekte oder Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßenbau): Vergütung kann über 20.000 € liegen
     

Für die Leistungen eines SiGeKo gilt die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nicht, sodass es keine feste Berechnungsgrundlage für das Honorar gibt. Häufig wird zwar ein Richtwert von 0,4 % der Nettobaukosten genannt, doch dieser pauschale Ansatz spiegelt den tatsächlichen Aufwand meist nicht wider. In der Praxis richten sich die Kosten eher nach dem individuellen Betreuungsaufwand, als nach der reinen Bausumme.

 

Wer eine verlässliche Einschätzung der SiGeKo Kosten sucht, sollte verschiedene Anbieter vergleichen und dabei die individuellen Gegebenheiten des Bauvorhabens offenlegen.

 

Warum sich ein Angebotsvergleich lohnt?

Die Kosten für einen SiGeKo variieren je nach Projektgröße, Gefährdungspotenzial und Betreuungsaufwand. Deshalb ist es wichtig, nicht einfach den Erstbesten zu nehmen, sondern sich einen Überblick zu verschaffen.
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Welche Qualifikationen muss ein SiGeKo haben?

Gesetzliche Anforderungen an einen SiGeKo

Gemäß RAB 30 („Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“) hat der Sicherheitskoordinator bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen:

 

Fachliche Voraussetzungen

  • Abgeschlossene technische Ausbildung im Bauwesen, z. B. als Bauingenieur, Architekt, Meister oder Techniker – für die nötigen baupraktischen Kenntnisse

  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung oder Bauausführung

  • Nachweis einer anerkannten Weiterbildung zum SiGeKo, z. B. über TÜV, DEKRA, Berufsgenossenschaften o. ä. – zur Vermittlung von arbeitsschutzrechtlichem Know-how und Koordinatorenkenntnisse

 

Persönliche Kompetenzen (Soft Skills)

Ein guter Baustellenkoordinator braucht nicht nur Fachwissen, sondern auch klare soziale und organisatorische Fähigkeiten:

  • Kommunikationsstärke – um Abläufe und Sicherheitsanforderungen mit Bauherrn, Planern und Gewerken verständlich zu koordinieren

  • Durchsetzungsvermögen – denn Sicherheit muss auch bei Widerstand konsequent umgesetzt werden

  • Organisationstalent – für die strukturierte Planung und Überwachung komplexer Baustellen mit vielen Beteiligten

  • Verantwortungsbewusstsein – schließlich geht es um die Gesundheit und das Leben aller Beteiligten auf der Baustelle

Kann der Bauherr auch der SiGeKo sein?

Theoretisch ja – wenn er die oben genannten Anforderungen erfüllt. In der Praxis ist das jedoch selten sinnvoll, da der Bauherr in vielen Fällen nicht unabhängig genug agieren kann und oft nicht über die nötige Fachkenntnis verfügt.

Was passiert, wenn ein SiGeKo trotz Pflicht nicht beauftragt wird?

Einen Baustellenkoordinator zu beauftragen, ist in den meisten Fällen Pflicht (wenn mehr als eine Firma gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig wird). Fehlt ein SiGeKo trotz der Pflicht, können Behörden oder Berufsgenossenschaften:

  • den Bau stoppen

  • Bußgelder von 5.000 € bis zu 30.000 € verhängen

  • bei Unfällen den Bauherrn zivil- und strafrechtlich belangen

 

Um schwerwiegende Konsequenzen für Beschäftigte und Bauherr auf der Baustelle zu verhindern, sollte die Pflicht zur Beauftragung eines SiGeKo gewissenhaft erfüllt werden.

Wer haftet bei einem Unfall - SiGeKo oder Bauherr?

Grundsätzlich haftet der Bauherr, da die Beauftragung eines SiGeKos ihn nicht von seiner Verantwortung – für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen – entbindet. Der Sicherheitskoordinator kann nur dann mitverantwortlich gemacht werden, wenn:

  • Der SiGeKo nachweislich fahrlässig gehandelt oder
  • grobe Versäumnisse begangen hat.
Wie oft muss der SiGeKo auf die Baustelle?

Das hängt vom Projekt ab. Bei großen oder risikobehafteten Baustellen sind wöchentliche Begehungen üblich. In ruhigen Phasen genügen 14-tägige oder monatliche Termine. Bei (meist internationalen) Großbaustellen verlangen einige Bauherren auch eine tägliche Präsenz.

 

Pflicht ist: Der SiGeKo muss regelmäßig vor Ort sein, um gefährliche Entwicklungen zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen beschließen zu können!

Warum gibt es den SiGeKo?

Baustellen sind komplex, oft chaotisch – und bergen zahlreiche Gefahren für Beschäftigte. 

Der SiGeKo wurde eingeführt, um Unfallrisiken systematisch zu reduzieren und den Arbeitsschutz auf Baustellen verbindlich zu organisieren

Vor Einführung der Baustellenverordnung lag die komplette Baustellensicherheit in der Verantwortung der Bauleitung – zusätzlich zu deren fachlichen, terminlichen und wirtschaftlichen Aufgaben. Die Realität war ernüchternd: unzureichende Schutzmaßnahmen, fehlende Prävention und zahlreiche vermeidbare Unfälle waren an der Tagesordnung

Mit Inkrafttreten der Baustellenverordnung wurde erstmals ein neutrales Sicherheitsorgan eingeführt: der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Seine Aufgabe ist es, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu sorgen – unabhängig von Termindruck oder Baukosten, frei von Interessenkonflikten. 

Dank der Einführung des SiGe-Koordinators konnten die Unfallzahlen auf Baustellen deutlich gesenkt und der Arbeitsschutz nachhaltig verbessert werden.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den SiGeKo (z. B. BaustellV, ArbSchG)?

Die Aufgaben, Verantwortung und Zuständigkeiten des SiGeKo werden in folgenden Gesetzen und Vorschriften definiert

  • Baustellenverordnung (BaustellV)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)

  • DGUV Vorschriften

Wie kann ich einfach einen SiGeKo finden?

Einen qualifizierten SiGeKo zu finden, sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Die Wahl des richtigen Partners hängt von Erfahrung, Fachkenntnissen und Projektpassung ab – und nicht zuletzt vom Preis-Leistungs-Verhältnis.

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