Diisocyanat-Schulungspflicht

Schulungspflicht bis August 2023: PU-Bauschaum sicher handhaben
10.07.2023 - Lesedauer: 5 Minuten

Polyurethan ist ein Alleskönner am Bau. Bevor der Stoff ausgehärtet ist, birgt er allerdings Gefahren für die Gesundheit. Deswegen herrscht ab sofort Schulungspflicht. Was die Schulungen beinhalten und welche Voraussetzungen gelten.

Klebstoffe, Schäume, Lacke, Beschichtungs- und Dichtstoffe – in vielen Handwerksberufen ist eine Arbeit ohne sie kaum denkbar. Doch häufig enthalten solche Stoffe Isocyanate oder Diisocyanate.

Diese Chemikalien sind Grundbausteine für Polyurethan (PU), erklärt Klaus Kersting vom Referat Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft Bau (GISBAU). In der noch nicht ausgehärteten Form gelten sie als giftig und krebsverdächtig. Vor allem aber führen sie zu Atemwegs- und Hauterkrankungen, wenn sie falsch angewendet werden. Pro Jahr erkranken laut BG Bau in der Europäischen Union 5.000 Menschen daran.

Schulung für PU-Bauschaum wird Pflicht
Die Europäische Kommission hat deswegen in der Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass Diisocyanate künftig nur noch nach entsprechender Schulung verwendet werden dürfen. REACH steht für "Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals", zu Deutsch: Die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Bis zum 24. August 2023 muss jeder, der gewerblich Diisocyanate nutzt, eine Schulung absolvieren. Der Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie bietet diese Schulungen online in drei verschiedenen Abstufungen an, je nach Gefährdungsstufe:

1. Das Grundlagentraining
Level 1 genügt beispielsweise für Anwender, die nur Montageschäume aus Aerosoldosen verwenden. Sie lernen, was Diisocyanate sind, welche Gefahren von ihnen ausgehen und wie sie sich und andere davor schützen können. Ein kleines Quiz am Ende dient als Prüfung, anschließend gibt es das Zertifikat als pdf-Datei zum Herunterladen.

2. Die Aufbauschulung
Eine "mittlere inhalative Gefährdung" und damit ein höherer Schulungsbedarf besteht, wenn Anwender beispielsweise bei Raumtemperatur mit offenen Gemischen arbeiten. Dazu zählt das Streichen oder Spachteln von Beschichtungen oder Farben oder das Sprühen in Spritzkabinen. Diese Anwender brauchen also zusätzlich eine Aufbauschulung (Level 1 + 2).

3. Die Fortgeschrittenenschulung
Eine zusätzliche Fortgeschrittenenschulung (Level 3) müssen Anwender buchen, die beispielsweise die Produkte auf über 45 Grad Celsius erwärmen oder die außerhalb einer Spritzkabine sprühen. Wie bei Level 1 und 2 ist auch hier die Schulung online.

Neue PU-Schulung alle fünf Jahre nötig
Anwender können auf der Webseite https://safeusediisocyanates.eu ermitteln, welches Level sie brauchen. Mit einem Mal Lernen ist es aber nicht getan. Alle fünf Jahre müssen sie die Schulung wiederholen. Und: Chefs sind verpflichtet, dies zu dokumentieren.

Die Schulungen kosten fünf Euro pro Person, unabhängig davon, ob nur ein oder mehrere Level absolviert werden. Je nach Trainingseinheiten dauern sie laut dem Anbieter Isopa (european diisocyanate and polyol producers association) zwischen 50 und 90 Minuten.

Hinweis zur Schulungspflicht auf PU-Packungen
Der Hinweis auf die Schulungspflicht muss seit dem 24. Februar dieses Jahres auf jeder Packung stehen. Dazu verpflichtet die EU-Verordnung die Hersteller ebenso wie zum Angebot der Schulungen. Die lange Übergangsfrist soll den Nutzern ausreichend Zeit geben, die Schulungen bis zum 24. August 2023 zu besuchen.

Wichtig: Auch geschulte Anwender müssen trotzdem noch eine Unterweisung gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung bekommen.


Regeln zum Umgang mit Diisocyanaten
Schon in geringer Konzentration können Diisocyanate den Anwender "sensibilisieren". Besonders Spritzanwendungen sind gefährlich. Aber auch Haut- oder Augenkontakt ist kritisch, weil einerseits eine lokale Reaktion auftreten kann, oder daraus eine Atemwegserkrankung entstehen kann. Folgende Grundregeln gelten für den Umgang mit Diisocyanaten:

  • Schutzbrille tragen: Kommt flüssiges Polyurethan in die Augen, kann das Reizungen und Hornhautverletzungen verursachen. In diesem Fall die Augen für mindestens 15 Minuten mit viel Wasser spülen, die Augenlider dafür weit öffnen, Kontaktlinsen entfernen und schnellstmöglich zum Augenarzt.
  • Hautkontakt vermeiden: langärmelige, langbeinige Kleidung und Schutzhandschuhe bewahren davor, dass noch nicht ausgehärtetes Polyurtehan auf die Haut kommt. Gerät doch PU-Schaum auf die Haut, die Stelle mit viel Wasser und Seife abwaschen, keinesfalls Lösungsmittel verwenden.
  • Gut lüften: So lange der PU-Schaum nicht ausgehärtet ist, intensiv lüften. In engen Räumen, die sich nicht belüften lassen, keinen PU-Schaum nutzen.
Sicherer Umgang mit Bauschaumdosen
  • niemals beschädigte Dosen verwenden
  • nicht in der Nähe von offenem Feuer oder auch nur einer Zigarettenglut nutzen und nicht erhitzen
  • Dosen nur in lauwarmem Wasserbad auf Verarbeitungs-Temperatur bringen oder besser Winterschaum verwenden, der bis minus zehn Grad seine Eigenschaften behält
  • PU-Schaumdosen niemals im Auto liegenlassen, wenn es sich stark erhitzen könnte
  • Dosen aufrecht transportieren

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung