BEM ist für Arbeitgeber Pflicht!
Alle Arbeitgeber müssen Betriebliches Eingliederungsmanagement
(kurz BEM) betreiben, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen oder wiederholt
arbeitsunfähig sind. Dieses Gebot in §167 Abs. II SGB IX gilt
ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder
Branchenzugehörigkeit. Der Gesetzgeber hat allerdings
in § 167 SGB IX auf engere Vorgaben für die Art und Form
des Eingliederungsmanagements bewusst verzichtet und damit Raum für
individuelle und praktikable Lösungen gelassen.
Vielleicht hast Du schon eine praktikable Lösung
für Dich und Dein Unternehmen gefunden? Vielleicht auch nicht? Aller
Wahrscheinlichkeit oder eher der Statistik nach werden Deine Beschäftigte ein
BEM-Verfahren eher ablehnen. Wenn Du das Thema schnell vom Tisch haben möchtest
und nicht interessiert daran bist, Deine Beschäftigten nachhaltig in das
Berufsleben wiedereinzugliedern, sende einfach eine Einladung zum BEM-Gespräch
und Du wirst sehen, die meisten Beschäftigten bekommen Angst vom formalen
Schreiben und lehnen ab. Eine solche Angst kann auch durch Unwissenheit
der Beschäftigten hervorgerufen werden.
Ich bin stolz, dass wir mit unseren
Expeditionsboxen für mehr Gesundheitskompetenz und seit kurzem auch für mehr
Wissen bzgl. des BEM's in Unternehmen sorgen können:
Mit unserer neuen Expeditionsbox BEM jetzt eine deutlich
höhere Akzeptanz der Beschäftigten dem BEM gegenüber erreichen und nachhaltig
den Wiedereinstieg angehen. Die Box eignet sich bspw. hervorragend, um
eine Einladung zum BEM-Gespräch zu übermitteln. Ebenso ist sie für die
Begleitung eines BEM-Verfahrens und für Beschäftigte geeignet, die zunächst das
BEM-Verfahren ablehnen.
Worauf wartest Du noch? Make BEM great again! 😎
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