BEM- zielgerichtet und nachhaltig angehen

~ Expedition gesundes Unternehmen
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BEM ist für Arbeitgeber Pflicht! 
Alle Arbeitgeber müssen Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) betreiben, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dieses Gebot in §167 Abs. II SGB IX gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit. Der Gesetzgeber hat allerdings in § 167 SGB IX auf engere Vorgaben für die Art und Form des Eingliederungsmanagements bewusst verzichtet und damit Raum für individuelle und praktikable Lösungen gelassen.
Vielleicht hast Du schon eine praktikable Lösung für Dich und Dein Unternehmen gefunden? Vielleicht auch nicht? Aller Wahrscheinlichkeit oder eher der Statistik nach werden Deine Beschäftigte ein BEM-Verfahren eher ablehnen. Wenn Du das Thema schnell vom Tisch haben möchtest und nicht interessiert daran bist, Deine Beschäftigten nachhaltig in das Berufsleben wiedereinzugliedern, sende einfach eine Einladung zum BEM-Gespräch und Du wirst sehen, die meisten Beschäftigten bekommen Angst vom formalen Schreiben und lehnen ab. Eine solche Angst kann auch durch Unwissenheit der Beschäftigten hervorgerufen werden.
Ich bin stolz, dass wir mit unseren Expeditionsboxen für mehr Gesundheitskompetenz und seit kurzem auch für mehr Wissen bzgl. des BEM's in Unternehmen sorgen können:
Mit unserer neuen Expeditionsbox BEM jetzt eine deutlich höhere Akzeptanz der Beschäftigten dem BEM gegenüber erreichen und nachhaltig den Wiedereinstieg angehen. Die Box eignet sich bspw. hervorragend, um eine Einladung zum BEM-Gespräch zu übermitteln. Ebenso ist sie für die Begleitung eines BEM-Verfahrens und für Beschäftigte geeignet, die zunächst das BEM-Verfahren ablehnen.

Worauf wartest Du noch? Make BEM great again! 😎

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