Der Brandschutzbeauftragte - alles was Sie wissen müssen!

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Titelbild "Der Brandschutzbeauftragte - alles was Sie wissen müssen!"

Datum: 15.01.2025 - Lesedauer: 4 Minuten - Autor: SIGEKO IN DER REGION Redaktion

 

Im Brandfall zählt jede Sekunde – und doch wird der Brandschutz in vielen Betrieben oft stiefmütterlich behandelt. Dabei können präventive Maßnahmen nicht nur Leben retten, sondern auch hohe Sachschäden und Arbeitsausfälle verhindern.

In diesem Beitrag erfahren Unternehmer, weshalb die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht nur eine rechtliche Absicherung, sondern ein strategischer Vorteil ist. Gleichzeitig zeigen wir Mitarbeitern, welche spannenden Perspektiven eine Weiterbildung in diesem Bereich eröffnet und wie Sie aktiv zur Sicherheit im Unternehmen beitragen können. Ein Einstieg für alle, die Verantwortung übernehmen wollen – ob als Entscheider oder als zukünftiger Brandschutzexperte!

 

Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist verantwortlich für die Planung, Organisation und Überwachung der Brandschutzmaßnahmen in einem Unternehmen oder einer Organisation. Zu seinen Aufgaben gehören die Durchführung von Brandschutzbegehungen, die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Brandschutz und Evakuierung, die Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen sowie die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und anderen Behörden. Zudem ist er dafür zuständig, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Bereich Brandschutz eingehalten werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer?

Der Hauptunterschied zwischen einem Brandschutzbeauftragten und einem Brandschutzhelfer liegt in den Verantwortlichkeiten und der Ausbildung. Der Brandschutzbeauftragte hat eine umfassende Ausbildung im Bereich Brandschutz absolviert und trägt die Hauptverantwortung für die Umsetzung und Überwachung der Brandschutzmaßnahmen. Ein Brandschutzhelfer hingegen ist in der Regel ein Mitarbeiter, der eine kürzere Schulung erhalten hat und im Notfall unterstützend tätig wird, beispielsweise bei der Evakuierung oder der ersten Brandbekämpfung.

 

Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, in vielen Fällen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere in größeren Unternehmen oder solchen mit speziellen Gefahren (z.B. Chemiebetriebe) müssen nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der jeweiligen Landesbauordnung Brandschutzbeauftragte benannt werden. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Branche variieren.

 

In welchen Fällen ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Anforderungen des Bauordnungsrechts, der Betriebssicherheitsverordnung und branchenspezifischen Vorschriften. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

1. Gesetzliche Vorgaben und Regelwerke

Sonderbauten: Für Sonderbauten (z. B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Industriebauten) schreiben die Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen oft einen Brandschutzbeauftragten vor.

Arbeitsstättenrichtlinien: Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) können ebenfalls die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfordern, wenn besondere Gefährdungen bestehen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr kann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich sein, um die Sicherheit zu gewährleisten.

2. Branchenspezifische Anforderungen

In bestimmten Branchen, wie der Chemie- oder Petroindustrie, sind Brandschutzbeauftragte aufgrund von erhöhten Risiken in der Regel obligatorisch.

In Bereichen wie Pflegeheimen, Schulen oder großen Lagerhallen wird die Bestellung häufig durch Vorgaben von Versicherern oder staatlichen Auflagen verlangt.

3. Versicherungsrechtliche Vorgaben

Viele Versicherungen verlangen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten als Bedingung für den Abschluss oder die Fortführung eines Versicherungsvertrages. Dies gilt vor allem bei erhöhtem Brandrisiko.

4. Empfehlungen aus Normen

Die DGUV-Information 205-003 (ehemals BGI/GUV-I 847) empfiehlt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung. Es handelt sich dabei um keine gesetzliche Pflicht, sondern um eine Empfehlung, die jedoch in der Praxis oft umgesetzt wird.

 

Ein Brandschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn:

  • dies durch Bauordnungen, Verordnungen oder Sonderbauvorschriften vorgeschrieben ist,
  • die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert,
  • oder die Versicherungsbedingungen dies verlangen.

Für Details sollte die jeweilige Landesbauordnung und branchenspezifische Regelwerke herangezogen werden. Ein Fachplaner für Brandschutz oder ein Sachverständiger kann helfen, die konkreten Anforderungen zu klären.

 

Muss der Brandschutzbeauftragte ein Mitarbeiter sein?

Der Brandschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter sein - muss er aber nicht. Sie müssen daher nicht zwingend einen geeigneten Kandidaten für eine Weiterbildung auswählen. Es gibt auch die Möglichkeit, einen externen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Kann ich als Brandschutzbeauftragter mehr Geld verlangen?

Ja, als Brandschutzbeauftragter können Sie in der Regel ein höheres Gehalt verlangen, insbesondere wenn Sie über umfangreiche Erfahrung und Qualifikationen verfügen. Die Vergütung kann auch von der Größe des Unternehmens, der Branche sowie dem Umfang Ihrer Aufgaben abhängen. In vielen Fällen ist eine zusätzliche Qualifikation oder Zertifizierung im Bereich Brandschutz erforderlich, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

 

Welche Qualifikationen benötigt man, um Brandschutzbeauftragter zu werden?

Um als Brandschutzbeauftragter tätig zu sein, sind in der Regel spezifische Qualifikationen erforderlich. Dazu gehören eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine Schulung zum Brandschutzbeauftragten. Viele Anbieter bieten Zertifikatslehrgänge an, die auf die gesetzlichen Anforderungen abgestimmt sind.

Ebenfalls sollte der Brandschutzbeauftragte über verschiedene Soft Skills, wie Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie ausreichend technisches Verständnis verfügen. Praktische Erfahrungen im Bereich Sicherheit und Notfallmanagement sind ebenfalls von Vorteil.

Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Schulungsleiter nach den genauen Voraussetzungen!

 

Wie oft sollte eine Schulung für Mitarbeiter im Brandschutz stattfinden?

Neben der einmaligen Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten, sollte eine Aufbauschulung für die Mitarbeiter im Bereich Brandschutz mindestens einmal jährlich stattfinden. Bei Änderungen in den Betriebsabläufen, neuen Gefahren oder nach einem Brandereignis sollten zusätzliche Schulungen durchgeführt werden. Ziel ist es, das Bewusstsein für Brandgefahren zu schärfen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter im Notfall richtig reagieren können.

 

 

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