Gefährdungsbeurteilung erstellen: Ein Leitfaden für Laien

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Titelbild: Gefährdungsbeurteilung erstellen: Ein Leitfaden für Laien

Datum: 04.12.2024 - Lesedauer: 5 Minuten - Autor: SIGEKO IN DER REGION Redaktion

 

In einer Zeit, in der Gesundheit und Wohlbefinden immer mehr an Bedeutung gewinnen, verändert sich auch unsere Arbeitswelt. Speziell die Sicherheit am Arbeitsplatz spielt in der heutigen Arbeitswelt eine zentrale Rolle. Eines der wichtigsten Instrumente dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Doch was genau ist das und warum ist es für Unternehmen wichtig, sie regelmäßig durchzuführen? In diesem Blogbeitrag erhalten Sie wertvolle Informationen zu den gesetzlichen Verpflichtungen, den Erstellern von Gefährdungsbeurteilungen, der Häufigkeit im Büro und den Möglichkeiten, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse, die darauf abzielt, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung dieser Risiken zu entwickeln. Sie ist nicht nur ein gesetzliches Erfordernis, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu einem sicheren Arbeitsumfeld.


Gesetzliche Verpflichtungen

In Deutschland wird die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Unternehmen sind verpflichtet, die Gefahren, die von ihrer Tätigkeit ausgehen, regelmäßig zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet, dass jede Firma, unabhängig von Größe oder Branche, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
Nicht nur der Arbeitgeber hat Pflichten, auch die Mitarbeitenden sind gefordert, aktiv zur Sicherheit im Betrieb beizutragen. Dies geschieht durch das Melden von Gefahren und das Einhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (§ 15, § 16 ArbSchG).


Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Die Verantwortung für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Selbst erstellen muss er sie jedoch nicht (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Oft zieht dieser eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzu. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind geschult, um Gefahren am Arbeitsplatz zu analysieren und praxisnahe Lösungsvorschläge zu entwickeln. Hierbei ist es wichtig, dass sowohl Mitarbeiter, als auch Führungskräfte, in den Prozess einbezogen werden, damit alle Erfahrungen und Meinungen berücksichtigt werden.


Ablauf der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Im Folgenden sind die einzelnen Schritte aufgeführt, die typischerweise in diesem Prozess durchlaufen werden.

 

  1. Informationssammlung

    Zunächst werden alle relevanten Informationen zum Arbeitsplatz und zu den Tätigkeiten der Mitarbeiter gesammelt. Dazu gehören:

    Betriebsbeschreibung: Eine Übersicht über die Unternehmensstruktur und die Abläufe.
    Arbeitsplatzanalysen: Informationen über physische Gegebenheiten, wie Räume, Maschinen und Werkzeuge.
    Relevante gesetzliche Vorgaben: Bestimmungen und Vorschriften, die für den jeweiligen Arbeitsplatz gelten.
    Bisherige Unfallberichte: Daten und Analysen von vergangenen Unfällen und Gefährdungen.

     

  2. Gefährdungen identifizieren

    Im nächsten Schritt werden alle potenziellen Gefährdungen identifiziert. Dazu zählen:

    Physische Gefahren: Stürze, Stromschläge und ergonomische Probleme.
    Chemische Gefahren: Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen, Dämpfen oder Staub.
    Biologische Gefahren: Risiken durch Krankheitserreger oder allergene Stoffe.
    Psychosoziale Gefahren: Stress, Mobbing oder Überlastung.

    Es ist wichtig, eine umfassende Liste der möglichen Risiken zu erstellen, die sowohl aus der Umgebung als auch aus den Arbeitsabläufen resultieren können.

     

  3. Risikobewertung

    Nachdem die Gefährdungen identifiziert wurden, erfolgt die Bewertung der Risiken. Diese umfasst:

    Wahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist es, dass die identifizierte Gefährdung auftritt?
    Schweregrad: Welche Folgen hätte ein Vorfall? Welche Verletzungen oder Schäden könnten entstehen?

    Die Ergebnisse dieser Bewertung werden häufig in einer Matrix dargestellt, um die Priorität der Risiken festzulegen. So können die entscheidenden Gefahren schneller identifiziert werden.

     

  4. Maßnahmen festlegen

    Basierend auf der Risikobewertung werden geeignete Maßnahmen zur Minimierung oder Elimination der identifizierten Risiken entwickelt. Diese Maßnahmen können umfassen:

    Technische Maßnahmen: z. B. Anpassungen von Maschinen, Sicherheitseinrichtungen, Belüftungsanlagen.
    Organisatorische Maßnahmen: z. B. Arbeitsanweisungen, regelmäßige Schulungen, Überarbeitung von Arbeitsabläufen.
    Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung von Schutzausrüstung, wie Helme, Handschuhe oder Schutzbrillen.

    Es ist wichtig, die Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren, um maximalen Schutz mit minimalen Ressourcen zu erreichen.
     

  5. Dokumentation

    Alle Schritte und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden dokumentiert. Diese Dokumentation sollte Folgendes beinhalten:

    - Die identifizierten Gefährdungen.
    - Die durchgeführte Risikobewertung.
    - Die festgelegten Maßnahmen zur Risikominderung.
    - Die Verantwortlichkeiten und Fristen zur Umsetzung der Maßnahmen.

    Die Dokumentation dient sowohl der Nachverfolgbarkeit als auch der rechtlichen Absicherung.

     

  6. Maßnahmen umsetzen und überprüfen

    Nachdem die Maßnahmen festgelegt wurden, müssen sie zeitnah umgesetzt werden. Es ist wichtig, Prozesse zur Überprüfung und Nachjustierung einzuführen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam sind. Regelmäßige Begehungen und Feedbackgespräche mit den Mitarbeitern helfen dabei, Schwachstellen im System frühzeitig zu erkennen.

     

  7. Regelmäßige Aktualisierung

    Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Prozess. Änderungen in den Arbeitsabläufen, neue Technologien oder gesundheitliche Entwicklungen im Team erfordern eine regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Empfohlen wird, diese mindestens einmal jährlich durchzuführen oder nach wesentlichen Änderungen im Betrieb.


Häufigkeit der Gefährdungsbeurteilung im Büro

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur einmalig, sondern regelmäßig erstellt werden. Insbesondere bei Änderungen im Arbeitsablauf, bei der Einführung neuer Technologien oder nach einem Unfall muss eine Neubewertung der Risiken stattfinden. Auch in Büros ist es sinnvoll, die Gefährdungsbeurteilungen mindestens einmal jährlich zu aktualisieren, um die Sicherheit der Mitarbeiter kontinuierlich zu gewährleisten.


Externe Erstellungsoptionen

Sollte die interne Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Sie oder Ihre Firma eine Herausforderung darstellen, gibt es zahlreiche externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Sie bei der Erstellung unterstützen können. Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten maßgeschneiderte Lösungen und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne dass Sie umfangreiche eigene Ressourcen aufwenden müssen.


Fazit 

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes, der nicht nur gesetzliche Verpflichtungen erfüllt, sondern auch zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter beiträgt. Daher empfiehlt es sich, um optimale Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten zu können, die Erstellung einer fachkundigen Person, wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, zu überlassen.


Wenn Sie auf der Suche nach einer kompetenten Fachkraft für Arbeitssicherheit sind, die Ihnen die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung abnimmt, überlassen Sie die Recherche einfach uns. Wir arbeiten mit zahlreichen Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen, die Ihnen dabei helfen können, eine professionelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Füllen Sie noch heute unser kostenloses Anfragenformular aus, um kurzerhand maßgeschneiderte Angebote für Ihr Unternehmen zu erhalten!


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