Ist ein SiGeKo Pflicht?

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Titelbild vom Blogbeitrag: Ist ein SiGeKo Pflicht? Mann mit Warnweste und Helm, der fragend in sein Smartphone schaut.

Datum: 18.09.2024 - Lesedauer: 3 Minuten - Autor: SIGEKO IN DER REGION Redaktion

 

Haben Sie sich jemals gefragt, ob ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Ihrer Baustelle Pflicht ist? Wenn ja, sind Sie nicht allein! Viele Bauherren und Unternehmer stehen vor dieser Frage. Tatsächlich hängt die Pflicht zur Beauftragung eines SiGeKo von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der auf der Baustelle beteiligten Gewerke. In unserem Blogbeitrag klären wir auf, was es mit diesem Beruf auf sich hat, wann ein SiGeKo notwendig ist und wer für die Beauftragung verantwortlich ist.

 

Was ist ein SiGeKo und wofür steht die Abkürzung?

SiGeKo steht ausgeschrieben für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Dieser Beruf entstand am 01.07.1998 mit dem Inkrafttreten der Baustellenverordnung. Vor Inkrafttreten der Baustellenverordnung waren die Unfallzahlen, vor allem in der Baubranche, sehr hoch. Viele dieser Unfälle wären vermeidbar gewesen, wenn der Arbeitsschutz im Voraus geplant und während der Bauphase koordiniert worden wäre. Bevor es die Baustellenverordnung und somit den SiGe-Koordinator gab, mussten Bauherren den Sicherheits- und Gesundheitsschutz selbst regeln, was in der Praxis oft aufgrund von Kosten- und Zeitdruck vernachlässigt wurde. Die Baustellenverordnung zielte darauf ab, eine neutrale Person in das Baugeschehen einzubinden, die ohne Gewinnorientierung und Termindruck arbeitet und sich ausschließlich um den Arbeitsschutz auf der Baustelle kümmert. 

Der SiGeKo sorgt heute dafür, dass die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen eingehalten und die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird.

 

Welche Aufgaben hat ein SiGeKo?

Die Aufgaben eines SiGe-Koordinators werden grundsätzlich in Planungsphase und Ausführungsphase unterteilt. Während der Planungsphase hat der SiGeKo Gefährdungen zu ermitteln und die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu planen. In der Ausführungsphase sorgt der SiGeKo dafür, dass diese Maßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Die Aufgaben eines SiGeKo werden im § 3 Baustellenverordnung konkretisiert.

 

Wann ist ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist nach § 3 der Baustellenverordnung Pflicht, wenn auf Ihrer Baustelle mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Planen Sie also ein Bauprojekt, bei dem verschiedene Handwerker parallel arbeiten, sollten Sie definitiv einen SiGeKo beauftragen. 

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass ein SiGe-Koordinator erst bei Bauvorhaben, die länger als 30 Arbeitstage andauern und auf denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, zur Pflicht wird. Diese Passagen finden sich zwar im § 2 Baustellenverordnung wieder, jedoch handelt es sich hier um die Voraussetzung für eine verpflichtende Erstellung der sogenannten Vorankündigung. Diesem und weiteren SiGeKo-Mythen gehen wir hier genauer auf den Grund.

 

Wer ist für die Bestellung eines SiGeKo verantwortlich?

Die Verantwortung für die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators liegt beim Bauherrn. Es ist seine Pflicht, sicherzustellen, dass auf der Baustelle die notwendigen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und somit die Arbeitssicherheit der auf dem Bau tätigen Beschäftigten gewährleistet ist. Der Bauherr kann die Aufgaben eines SiGeKos auch selbst übernehmen, vorausgesetzt, er verfügt über die ausreichende Qualifikation. Da dies aber sehr selten der Fall ist, wird in der Regel ein externer SiGe-Koordinator engagiert, der die Aufgaben nach § 3 Baustellenverordnung übernimmt.

 

Wie oft muss der SiGeKo auf der Baustelle sein?

Die Häufigkeit, mit der ein SiGeKo auf der Baustelle präsent sein muss, variiert je nach Umfang und Komplexität des Projekts. Auch die Bauzeit und die Anzahl der beteiligten Gewerke spielen hierbei eine Rolle. Generell sollte der SiGeKo regelmäßig vor Ort sein, insbesondere zu Beginn von neuen Bauphasen oder bei der Durchführung von sicherheitsrelevanten Arbeiten. Eine ständige Präsenz ist jedoch nicht zwingend erforderlich, solange die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend delegiert und dokumentiert werden. Um den optimalen Arbeitsschutz auf einer Baustelle zu garantieren, wird jedoch empfohlen, die Baustelle in mindestens 14-tägigen Intervallen zu begehen.

 

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der SiGeKo-Pflicht

Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Bestellung eines SiGeKo kann schwerwiegende Folgen haben. Bei Unfällen auf der Baustelle steht der Bauherr in der Haftung, was erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Darüber hinaus können hohe Bußgelder und Strafverfahren drohen, die sowohl den Bauherren als auch die ausführenden Unternehmen betreffen können. Die rechtlichen Konsequenzen haben wir hier genauer beschrieben.

 

Fazit: Ist ein SiGeKo Pflicht oder nicht?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator aufgrund der rechtlichen Anforderungen und zum Schutz der Arbeitskräfte auf Baustellen nicht nur sinnvoll, sondern auch Pflicht ist, wenn mehrere Gewerke auf Ihrer Baustelle tätig sind. Besonders bei umfangreichen Bauprojekten ist die Rolle des SiGeKo von zentraler Bedeutung. Wenn Sie sich also das nächste Mal fragen, „Ist ein SiGeKo Pflicht?“, denken Sie bitte daran, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle die oberste Priorität haben sollten. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator trägt entscheidend dazu bei, die entsprechenden Sicherheitsstandards zu gewährleisten!

 

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