SiGeKo beauftragen leicht gemacht – Wichtige Tipps

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SiGeKo beauftragen leicht gemacht – Wichtige Tipps

Datum: 19.02.2025 - Lesedauer: 8 Minuten - Autor: SIGEKO IN DER REGION Redaktion

 

Die Sicherheit auf Baustellen ist kein Zufall, sondern das Ergebnis sorgfältiger Planung und Organisation. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle. Wenn Sie einen SiGeKo beauftragen, stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter geschützt ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie einen SiGeKo beauftragen und was dabei zu beachten ist.


Warum einen SiGeKo beauftragen?

Gemäß § 4 der Baustellenverordnung ist der Bauherr dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen und somit die Sicherheit auf der Baustelle nachhaltig zu gewährleisten. Wenn Sie einen SiGeKo beauftragen, der diese Aufgabe für Sie übernimmt, sichern Sie somit nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern fördern auch aktiv die Arbeitssicherheit auf Ihrer Baustelle. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, ist eine rechtzeitige Beauftragung unerlässlich.


SiGeKo beauftragen: Gesetzliche Grundlagen und Pflichten

Als Bauherr sind Sie verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu engagieren, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf Ihrer Baustelle tätig sind (§ 3 Baustellenverordnung). 


Aufgaben des SiGeKo nach der Beauftragung

Der SiGeKo koordiniert die Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke, nimmt an Baubesprechungen teil, dokumentiert die umgesetzten Maßnahmen und sorgt dafür, dass alle Arbeiter über potenzielle Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen informiert sind. Darüber hinaus wird durch die transparente Kommunikation zwischen den Gewerken sichergestellt, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen, die für die Sicherheit auf der Baustelle entscheidend sind. Seine Verantwortlichkeiten umfassen:

Vorankündigung

Zu seinen Aufgaben gehört die Erstellung der Vorankündigung gemäß § 2 Abs. 1 der Baustellenverordnung, die eine grundlegende Information über die geplante Baustelle an die zuständigen Behörden übermittelt. 

SiGe-Plan

Zudem führt er eine gründliche Gefährdungsbeurteilung durch, um potenzielle Risiken zu identifizieren. Auf dieser Grundlage entwickelt er einen maßgeschneiderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der spezifische Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -minimierung übersichtlich für alle beteiligten am Bau aufzeigt. 

SiGe-Begehung

Während der Ausführungsphase überwacht er die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen und überprüft die aktuellen Bedingungen auf der Baustelle. Bei bestehenden Mängeln greift er direkt in das Geschehen ein und sorgt dafür, dass alle Beteiligten über notwendige Arbeitsschutzvorschriften informiert sind. Dieser Prozess wird umgangssprachlich SiGe-Begehung genannt. 
Das Ergebnis der SiGe-Begehung wird stets protokolliert und an den Bauherren ausgehändigt.

Beratung

Darüber hinaus berät der SiGeKo nicht nur den Bauherren, sondern alle weiteren Beteiligten am Bau, hinsichtlich der relevanten Arbeitsschutzvorschriften und sorgt dafür, dass entsprechende Unterweisungen stattfinden. Der SiGeKo agiert als neutraler Ansprechpartner und trägt dazu bei, dass die Gesundheit der Beschäftigten auf Ihrer Baustelle jederzeit geschützt ist.


SiGeKo beauftragen: Der Prozess im Detail

Um einen SiGeKo zu beauftragen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  • Firmen in der Region finden: Suchen Sie nach SiGeKos in Ihrer Umgebung.
  • Angebotsanfragen: Stellen Sie Kontakt zu mehreren Firmen her und fragen Sie schriftlich nach Angeboten.
  • Anlagen beifügen: Fügen Sie jeder Angebotsanfrage relevante Dokumente wie Bauzeitenplan, Baugenehmigung, Pläne, Leistungsverzeichnis (LV) etc. bei.
  • Angebote vergleichen: Warten Sie auf die Angebote der einzelnen Akteure, vergleichen Sie diese und wählen Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aus.
  • SiGeKo beauftragen: Nachdem Sie die passende Firma ermittelt haben, erteilen Sie schriftlich den Auftrag.


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Kosten und Vergütung eines SiGeKo

Die Kosten für einen SiGeKo variieren je nach Umfang und Komplexität Ihres Bauprojekts. Ein zentraler Aspekt ist der tatsächliche Arbeitsaufwand, der über die bloßen Nettobaukosten hinausgeht. Für kleine Vorhaben können die Vergütungen zwischen 1.500 und 2.000 Euro liegen, während größere Projekte, wie eine große Wohnanlage, deutlich mehr kosten können.  Bei der Auswahl eines SiGeKos sollten Sie aber nicht nur die Kosten im Fokus haben, sondern auch dessen Qualifikation und Erfahrung berücksichtigen. Ein kompetenter SiGeKo gewährleistet nicht nur die Sicherheit auf Ihrer Baustelle, sondern schützt auch das Leben aller Beteiligten. Daher ist es ratsam, verschiedene Angebote einzuholen und individuelle Anforderungen klar zu kommunizieren.


Fazit: SiGeKo beauftragen – Sicherheit auf der Baustelle gewährleisten!

Wenn Sie einen SiGeKo beauftragen, ist es wichtig, auf eine kompetente Fachfirma zu setzen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernimmt vielfältige Aufgaben, die von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Planung und Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen reichen. Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorgaben gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) eingehalten werden. Dazu gehört auch, dass der SiGeKo regelmäßig die Baustelle besucht, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards umgesetzt werden. Eine präzise Dokumentation aller Maßnahmen und ein offener Kontakt zwischen Ihnen, dem SiGeKo und den beteiligten Unternehmen ist dabei unverzichtbar, um die Sicherheit auf Ihrer Baustelle zu gewährleisten. Durch die frühzeitige Beauftragung eines SiGeKos können Sie nicht nur Unfälle verhindern, sondern auch potenzielle Haftungsrisiken minimieren und somit zu einem sicheren Arbeitsumfeld für alle Beteiligten beitragen. Es ist sinnvoll, mehrere Angebote verschiedener Fachfirmen zu vergleichen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.

 

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Häufige Fragen zum Thema SiGeKo beauftragen

Wenn Sie einen SiGeKo beauftragen, ist es von großer Bedeutung, die spezifischen Aufgaben und Verantwortung dieses Fachmanns zu verstehen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen:


Wer muss SiGeKo beauftragen?

Der Bauherr muss den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators beauftragen. Es ist dessen Pflicht, sicherzustellen, dass auf der Baustelle die notwendigen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Der Bauherr ist somit für die Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich und muss dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden.


In der Regel engagiert der Bauherr einen externen SiGeKo, da die erforderlichen Qualifikationen und das Fachwissen, insbesondere bei komplexen Bauprojekten, oftmals nicht im eigenen Unternehmen vorhanden sind. Der SiGeKo bringt nicht nur umfangreiche Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz mit, sondern auch die nötige Neutralität, um die Sicherheitsmaßnahmen effektiv zu planen und zu überwachen.


Der Bauherr kann die Aufgaben eines SiGeKos auch selbst übernehmen, sofern er über die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Dies ist jedoch selten der Fall, da die Anforderungen an den Arbeitsschutz sehr hoch sind. Um eine optimale Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen erfahrenen SiGeKo zu beauftragen, der die gesetzlichen Vorgaben kompetent umsetzt und die Gesundheit der Beschäftigten schützt.


Wie viel kostet ein SiGeKo?

Die Kosten für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) variieren erheblich und hängen von mehreren Faktoren ab. Es gibt keine standardisierte Vergütungsordnung, weshalb die Preise stark schwanken können. Generell wird empfohlen, die Vergütung auf etwa 0,4 % der Nettobaukosten zu schätzen, jedoch ist diese Faustregel oft zu kurz gegriffen.


Wesentliche Einflussfaktoren sind die Größe des Bauvorhabens, die technische Komplexität, die Dauer des Projekts und die Anzahl der beteiligten Unternehmen. Ein kleines Einfamilienhaus kann beispielsweise zwischen 1.500 und 2.000 Euro kosten, während für eine mittelgroße Logistikhalle etwa 5.000 Euro veranschlagt werden. Bei größeren Wohnanlagen oder Industrieprojekten können die Kosten auf über 20.000 Euro ansteigen, insbesondere bei umfangreichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen.


Wer darf SiGeKo machen?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) muss über spezifische Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich Arbeitsschutz verfügen. In der Regel sind Personen geeignet, die eine abgeschlossene Ausbildung im Bauwesen oder in einem verwandten technischen Bereich haben und zusätzlich eine Weiterbildung im Arbeitsschutz absolviert haben. Diese Weiterbildung sollte Kenntnisse über die Baustellenverordnung sowie über die relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften umfassen.


Zudem ist es wichtig, dass der SiGeKo Erfahrung in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen vorweisen kann. Oftmals sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) oder Personen mit einer vergleichbaren Qualifikation, wie beispielsweise Ingenieure oder Techniker, die geeigneten Kandidaten für diese Rolle.


Es gibt keine gesetzlich festgelegten Anforderungen an den Abschluss eines speziellen Studienganges, jedoch müssen die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Der Bauherr ist verantwortlich für die Auswahl eines geeigneten SiGeKo und sollte sicherstellen, dass die Person die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen mitbringt, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten auf der Baustelle zu gewährleisten.


Wann muss ein SiGeKo beauftragt werden?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) muss bestellt werden, sobald auf einer Baustelle mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies ist in § 3 der Baustellenverordnung festgelegt. Insbesondere bei Bauvorhaben, bei denen verschiedene Handwerker parallel arbeiten, ist die Beauftragung eines SiGeKos unerlässlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen sicherzustellen.


Es besteht oft die Annahme, dass ein SiGeKo erst bei größeren Projekten, die länger als 30 Arbeitstage dauern oder mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig beschäftigen, erforderlich wird. Diese Regelungen betreffen jedoch lediglich die Erstellung einer Vorankündigung und nicht die Pflicht zur Bestellung eines SiGeKos


Die Verantwortung für die Bestellung liegt beim Bauherrn, der sicherstellen muss, dass alle erforderlichen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. In der Regel engagiert der Bauherr einen externen SiGeKo, da die meisten Bauherren nicht über die notwendige Qualifikation verfügen, um diese Aufgaben selbst zu übernehmen. Ein SiGeKo sollte regelmäßig auf der Baustelle präsent sein, insbesondere zu Beginn neuer Bauphasen oder bei sicherheitsrelevanten Arbeiten, um den optimalen Arbeitsschutz zu garantieren.


Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitssicherheitsrichtlinien auf Baustellen? 

Arbeitnehmer haben ein grundlegendes Recht auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, das durch verschiedene gesetzliche Regelungen geschützt wird. Dazu zählt auch die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitsschutzrichtlinien einzuhalten und für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. In diesem Rahmen können Beschäftigte darauf bestehen, dass Sicherheitsstandards eingehalten werden und die zuständigen Personen – einschließlich des SiGeKos – regelmäßig über den Stand der Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Sie haben das Recht, Gefahren am Arbeitsplatz zu melden und sollten ermutigt werden, Bedenken hinsichtlich der Sicherheit zu äußern, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.


Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Schulungen und Informationen bereitzustellen, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu schärfen und das Personal auf mögliche Risiken vorzubereiten. Ein transparenter Austausch zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem SiGeKo trägt dazu bei, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder Einzelne seinen Beitrag zur kollektiven Arbeitssicherheit leisten kann. 


Welche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sind auf Baustellen besonders wichtig? 

Baustellen zählen zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen in Deutschland. Daher ist die Baustelleneinrichtung die Basis für einen erfolgreichen Gesundheitsschutz und einer optimalen Arbeitssicherheit. Da auf Baustellen der Arbeitsplatz oft im Freien liegt, müssen die Sicherheitsmaßnahmen nach den vorherrschenden Witterungsverhältnissen angepasst werden. Neben Maßnahmen zum Hitze- und Kälteschutz, muss auch ein geeigneter Pausenraum sowie saubere Sanitäranlagen für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.


Zusätzlich ist die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unverzichtbar. Arbeitnehmer müssen umfassend über die richtige Anwendung und Wartung ihrer PSA informiert werden. Regelmäßige Inspektionen und Schulungen fördern das Bewusstsein für deren Wichtigkeit und tragen zur Einhaltung der Sicherheitsstandards bei.


Die Implementierung eines effektiven Maßnahmenplans zur Gefahrenverhütung ist ebenso entscheidend. Durch systematische Risikoanalysen lassen sich potenzielle Gefahren identifizieren, bevor sie zu Problemen führen. Der SiGeKo spielt auch hierbei eine zentrale Rolle, indem er entsprechende Vorschriften formuliert und deren Umsetzung überwacht.


Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Bereich der Arbeitssicherheit sollte etabliert werden, um sicherzustellen, dass alle Abläufe regelmäßig evaluiert werden und Anpassungen erfolgen, sobald neues Wissen oder Technologien verfügbar sind. So schaffen Arbeitgeber ein dynamisches Umfeld, das Arbeitsschutz als integralen Bestandteil allen Handelns ansieht.


Was genau ist ein SiGe-Plan, und wie trägt er zur Sicherheit auf Baustellen bei? 

Der SiGe-Plan ist ein zentrales Dokument, das die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen systematisch nachvollzieht. Seine Erstellung erfolgt frühzeitig im Planungsprozess und ist unerlässlich für die Implementierung von präventiven Strategien. Der SiGe-Plan beschreibt detailliert alle relevanten Tätigkeiten, einschließlich der zugewiesenen Verantwortlichkeiten, der rechtlichen Bestimmungen und der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für den jeweiligen Bauabschnitt. Dies ermöglicht eine gezielte Steuerung und kontinuierliche Anpassung der Sicherheitsstandards in Abhängigkeit von den speziellen Gegebenheiten vor Ort.


Ein gut ausgearbeiteter SiGe-Plan stellt sicher, dass alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem Tätigkeitsfeld, über die bestehenden Gefahren informiert sind und die notwendigen Schutzmaßnahmen verstehen. Dieser ganzheitliche Ansatz fördert nicht nur das Bewusstsein für Arbeitssicherheit sondern auch die aktive Mitwirkung aller beteiligten Parteien an einem sicheren Arbeitsumfeld.

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