SiGeKo bei einem Einfamilienhaus? Wir gehen der Sache auf den Grund!

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SiGeKo für ein Einfamilienhaus Infografik

07.08.2024 - Lesedauer: 4 Minuten - Autor: SIGEKO IN DER REGION Redaktion

Immer wieder erleben wir Unstimmigkeiten unter Bauherren, ob denn ein SiGeKo für ein Einfamilienhaus benötigt wird oder nicht. Wie Sie vielleicht schon erahnen, ist diese Frage nicht mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" zu beantworten. In diesem Blogbeitrag erörtern wir den Sachverhalt genau und erklären Ihnen, weshalb viele Aussagen, die im Internet bezüglich eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für den Bau eines Einfamilienhauses kursieren, nichts anderes als Mythen sind.

 

Ob ein SiGeKo für ein Einfamilienhaus beauftragt wird oder nicht, ist keine freie Entscheidung, sondern eine, unter bestimmten Umständen, gesetzliche Verpflichtung. Geregelt wird der Sachverhalt in der Baustellenverordnung, welche im Jahr 1998 eingeführt wurde. Ziel der Baustellenverordnung ist es, durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eine neutrale Person zu schaffen, die frei von Gewinnorientierung und Termindruck arbeitet und sich ausschließlich mit den Arbeitsschutzanforderungen auf der Baustelle beschäftigt, um die Gesundheit der am Bau beteiligten Personen zu schützen.

 

Die bekanntesten SiGeKo-Mythen:

  • "Einen SiGeKo braucht man nur auf Großbaustellen!"

    Diese Aussage ist falsch. Ein SiGeKo wird nicht nur auf Großbaustellen benötigt, sondern auch auf kleineren Baustellen, wie beim Bau eines Einfamilienhauses. Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. (§ 1 Abs. 3 BaustellV)

    Unserer Erfahrung nach, geschehen sogar auf kleinen Baustellen schneller Unfälle als auf Großbaustellen, da dort oft mit einer geringeren Sorgfalt gearbeitet wird. Dies kann daraus folgen, dass dem Bauherrn als Privatmann in der Regel der bautechnische Sachverstand fehlt und schlichtweg nicht erkennen kann, ob ein Gewerk gerade risikobehaftet ausgeführt wird oder nicht, sowie die Aufträge oft an Firmen vergeben werden, die zwar kostengünstig, aber auch im gleichen Zuge weniger professionell arbeiten, da die tatsächliche Ausführung der Tätigkeiten oft an verschiedene Subunternehmer weitergegeben werden.

  • "Erst wenn an mehr als 30 Tagen, mehr als 20 Mitarbeiter verschiedener Firmen gleichzeitig beschäftigt werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, wird ein SiGeKo bei einem Einfamilienhaus benötigt."

    Hierbei handelt es sich leider ebenfalls um einen weit verbreiteten Mythos. Diese Passage findet sich zwar tatsächlich im § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung wieder, dies sind jedoch nicht die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator verpflichtend zu bestellen. Es geht hier um die Voraussetzungen für die Erstellung einer sogenannten Vorankündigung.

    Eine Vorankündigung wird an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes geschickt und an der Baustelle ausgehängt. Sie soll über die Art, den Standort, den Beginn und die Dauer des Bauprojekts sowie über die wichtigen Baubeteiligten gemäß BaustellV informieren. 

    Das bedeutet: Beim Bau eines Einfamilienhauses wird selten eine Vorankündigung benötigt. Dies hat jedoch nichts mit der Bestellung eines SiGeKos zutun.

  • "Einen SiGeKo für ein Einfamilienhaus zu beauftragen ist rausgeschmissenes Geld"

    Natürlich hat jeder Mensch eine andere Meinung, was verschwendetes Geld ist und was nicht. Fakt ist, wenn Sie keinen SiGeKo beauftragen, obwohl Sie gesetzlich dazu verpflichtet wären, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend finanziell geahndet wird, wenn nicht sogar eine Straftat, bei Handlung wider besseres Wissen. Neben den Prozesskosten ist natürlich auch die Strafe zu zahlen die davon abhängig ist, ob ein Unfall passiert ist und ggfs. wie schwerwiegend dieser war. Die Strafe kann am Ende deutlich teurer sein als das Honorar des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
    Doch die Nichtbeauftragung eines SiGeKos trotz gesetzlicher Verpflichtung kostet im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalles noch eine weitere wichtige Sache: Ihre psychische Gesundheit und Nerven. Ein vermeidbar gewesener Unfall auf der eigenen Baustelle nimmt Bauherren teilweise noch viele Jahre danach mit. Auch mit dem Gedanken, dass sich jemand im eigenen Einfamilienhaus bei der Arbeit schwer verletzt oder sogar tödlich verunglückt ist, lässt es sich schwer leben. Doch auch wenn glücklicherweise kein Unfall passiert ist und eine Kontrolle durch die jeweilige Behörde erfolgt, bedeutet dies viel Geduld und eventuell die ein oder andere schlaflose Nacht.

 

Wann braucht man einen SiGeKo?

Um die Frage zu beantworten, ob man einen SiGeKo für ein Einfamilienhaus benötigt, werfen wir wieder einen Blick in die Baustellenverordnung. Hier steht im § Abs. 1: "Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche (Bauherr) einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen."

Das bedeutet, es muss sich um eine, wie im § 1 Abs. 3 BaustellV beschriebene, Baustelle handeln und es müssen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (also mehrere Firmen) dort tätig werden. Egal ob währenddessen oder nacheinander.

 

Kann ich mich selbst um den Arbeitsschutz auf meiner Baustelle kümmern?

Ja, können Sie. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie ausreichend qualifiziert sind. Ob Sie ausreichend qualifiziert sind um die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators selbstständig zu übernehmen, können Sie hier überprüfen.

 

Haftet der SiGeKo für Unfälle auf meiner Baustelle?

Im § 3 Abs. 1a steht ausdrücklich, dass der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden wird. Wer jedoch bei einem Unfall die Schuld zu tragen hat, wird im Einzelfall gerichtlich entschieden, da jeder Unfallhergang individuell ist.

 

Fazit

Nur weil der Bau eines Einfamilienhauses eine kleine Baustelle ist, bedeutet es nicht, dass kein SiGeKo erforderlich ist. Wenn auf Ihrer Baustelle mehrere Gewerke (Firmen) nacheinander oder gleichzeitig tätig werden, sind Sie nach § 3 Abs. 1 Baustellenverordnung verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu beauftragen. Diese Aufgabe können Sie selbst übernehmen, sollten Sie hierzu ausreichend qualifiziert sein. Die Beauftragung eines SiGeKos entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Verantwortung.

 

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Wir wünschen Ihnen beim Bau Ihres Einfamilienhauses viel Erfolg!

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