Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Arbeitsmediziner, Unternehmen oder Behörden bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben.
Die EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ist eine Europäische Rahmenrichtlinie, durch die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitnehmer-Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit definiert werden.
Zentrale Aufgabe der Sifa ist es, den Unternehmer auf dem Gebiet Arbeitssicherheit zu beraten und zu unterstützen.
❕Die Sifa sollte weder mit dem Sicherheitsbeauftragten, noch mit dem „Sicherheitsverantwortlichen“ verwechselt werden.
❕Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in 🇩🇪 überwiegend von den Berufsgenossenschaften durchgeführt.
❕Die Sifa muss vom Arbeitgeber schriftlich unter Mitbestimmung des Betriebsrats bestellt werden.
❕Die Sifa nimmt im Organigramm eine Stabsfunktion der Geschäftsleitung an.
Die Handlungsschritte der Fachkraft für Arbeitssicherheit:
1. Analyse
2. Beurteilung
3. Setzen von Zielen
4. Entwicklung von Lösungsalternativen
5. Auswahl der Lösung
6. Durch- und Umsetzung der Lösung
7. Wirkungskontrolle
8. Weiterführende Schlussfolgerungen oder erneute Analyse
Die EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ist eine Europäische Rahmenrichtlinie, durch die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitnehmer-Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit definiert werden.
Zentrale Aufgabe der Sifa ist es, den Unternehmer auf dem Gebiet Arbeitssicherheit zu beraten und zu unterstützen.
❕Die Sifa sollte weder mit dem Sicherheitsbeauftragten, noch mit dem „Sicherheitsverantwortlichen“ verwechselt werden.
❕Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in 🇩🇪 überwiegend von den Berufsgenossenschaften durchgeführt.
❕Die Sifa muss vom Arbeitgeber schriftlich unter Mitbestimmung des Betriebsrats bestellt werden.
❕Die Sifa nimmt im Organigramm eine Stabsfunktion der Geschäftsleitung an.
Die Handlungsschritte der Fachkraft für Arbeitssicherheit:
1. Analyse
2. Beurteilung
3. Setzen von Zielen
4. Entwicklung von Lösungsalternativen
5. Auswahl der Lösung
6. Durch- und Umsetzung der Lösung
7. Wirkungskontrolle
8. Weiterführende Schlussfolgerungen oder erneute Analyse
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