Datum: 21.03.2021 - Lesedauer: 1 Minute - Autor: SIGEKO IN DER REGION Redaktion
Begriffserklärung
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Arbeitsmediziner, Unternehmen oder Behörden bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben.
Die EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ist eine Europäische Rahmenrichtlinie, durch die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitnehmer-Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit definiert werden.
Aufgaben
Zentrale Aufgabe der Sifa ist es, den Unternehmer auf dem Gebiet Arbeitssicherheit zu beraten und zu unterstützen.
Die Handlungsschritte der Fachkraft für Arbeitssicherheit:
1. Analyse
2. Beurteilung
3. Setzen von Zielen
4. Entwicklung von Lösungsalternativen
5. Auswahl der Lösung
6. Durch- und Umsetzung der Lösung
7. Wirkungskontrolle
8. Weiterführende Schlussfolgerungen oder erneute Analyse
Das wichtigste in Kürze
❕Die Sifa sollte weder mit dem Sicherheitsbeauftragten, noch mit dem „Sicherheitsverantwortlichen“ verwechselt werden.
❕Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in 🇩🇪 überwiegend von den Berufsgenossenschaften durchgeführt.
❕Die Sifa muss vom Arbeitgeber schriftlich unter Mitbestimmung des Betriebsrats bestellt werden.
❕Die Sifa nimmt im Organigramm eine Stabsfunktion der Geschäftsleitung an.
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