Wie wird man ein SiGeKo?
Die erforderlichen Qualifikationen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators im Sinne der Baustellenverordnung sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (kurz: RAB 30) beschrieben.
Geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige
- baufachliche Kenntnisse,
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und
- Koordinatorenkenntnisse sowie
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